Demokratie leben!
im Landkreis Biberach.

PROJEKTFÖRDERUNG

Die Partnerschaft für Demokratie ist Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Es unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise dabei Demokratie, Vielfalt und zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern.

Wie arbeitet die Partnerschaft für Demokratie?

Bei den Partnerschaften arbeiten die Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung eng miteinander zusammen, um gemeinsam vor Ort konkrete Situationen zu verbessern. Eine Partnerschaft für Demokratie besteht aus:

  • Koordinierungs- und Fachstelle (Katrin Bächle)
  • Federführendes Amt (Philipp Friedel, LRA)
  • Das Bündnis (ehemaliger Begleitausschuss)
  • Jugendforum
  • Aktions- und Jugendfonds

Das Bündnis

Das Bündnis

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Fördergelder

Im Rahmen des Projektes können sich (Förder-)Vereine, Verbände, kirchliche Träger, Gewerkschaften, Stiftungen, Bildungsträger, etc. um Fördergelder bewerben. Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft, für Demokratie- und Toleranzerziehung, Soziale Integration, interkulturelles und interreligiöses Lernen, antirassistische Bildungsarbeit, sowie Bekämpfung extremistischer Entwicklung. Alle gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Gruppen und Organisationen im Landkreis Biberach sind aufgerufen, Projektanträge im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie einzureichen und im kommunalen Umfeld umzusetzen!

 

Es können Projekte in folgenden Bereichen beantragt werden:

Bereich 1:

Förderung des Demokratie– und Toleranzverständnisses im Landkreis Biberach, auch im Sinne von Inklusion und Integration

Bereich 2:

Gegenakzente setzen zu latenter Ausländerfeindlichkeit, Extremismus und Gewalt gegen Minderheiten

Bereich 3:

Förderung des interkulturellen Austauschs, der Begegnung und des Kennenlernens

Bereich 4:

Ausbau von Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Aktuelle Termine

29. Sept.
2024

Frist Aktionsfonds

8. Oktober
2024

Sitzung Begleitausschuss

Unterlagen

➜ Bitte alle Unterlagen ausschließlich digital schicken!

➜ Umlaufverfahren ist außerhalb der Fristen möglich, wenn Fristen unpassend für Projektdurchführung sind.

Zu den Formularen