Projektförderung

Fristen:

  • Sonntag, 25. Februar 2024
  • Sonntag, 5. Mai 2024
  • Sonntag, 29. September 2024

 

Projekte können in der Regel bis zu 3.000 € gefördert werden. Eine Ko-Finanzierung und ggf. Eigenbeteiligung ist wünschenswert.

Förderfähige Ausgaben

Personalausgaben (Honorare)

Reisekosten (z.B. von Referent:innen)

Übernachtungskosten (z.B. von Referent:innen)

Verpflegung während der Durchführung des Projekts

Miete, Material

Sachausgaben (bis 800 €)

Investitionen = Anschaffungen von Gegenständen ab 800 € netto

Förderfähige Träger

  • Bildungs- & Qualifizierungsträger
  • Schulvereine/Fördervereine von Schulen
  • Vereine generell (Sport-, Musik-, Kultur-, etc.)
  • Kindertagesstätten
  • Jugendverbände
  • Jugendringe
  • Wohlfahrtsverbände
  • Freie Träger der Jugendhilfe ohne Bindung an Wohlfahrtsverbände
  • Gewerkschaften
  • Christliche Gemeinschaften (Kirchengemeinden u.ä.)
  • Religiöse, nichtchristliche Gemeinschaften
  • Kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, etc.)
  • Migrant*innen(selbst)organisationen
  • Gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • Stiftungen
  • Träger aus dem Bereich Rettungsdienste und Katastrophenschutz

Ihr möchtet einen Antrag stellen?

Dann meldet euch bei:

Katrin Bächle
Email: demokratie-leben@kjr-biberach.de
Tel: 07351/ 80 21 745
Mobil: 0151/ 581 078 14

Weitere Kontaktdaten

Unterlagen

➜ Bitte alle Unterlagen ausschließlich digital schicken!

➜ Umlaufverfahren ist außerhalb der Fristen möglich, wenn Fristen unpassend für Projektdurchführung sind.

Zu den Formularen