2005 haben die Vereinten Nationen den 27. Januar zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt. Auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog ist er in Deutschland seit 1996 als Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag.
Landrat Mario Glaser betont die Bedeutung des Gedenkens: „Aktuelle Befra-gungen zeigen erschreckend, wie sehr das Wissen um den Holocaust, über die schrecklichen Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus, ge-rade bei jungen Menschen nachgelassen hat. Daher ist dieser Gedenktag wichtiger denn je.“
Das Datum des Holocaust-Gedenktags erinnert an die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz im Januar 1945. Damals vor 80 Jahren befreite die Rote Armee das Konzentrationslager, in dem die Nationalsozialisten bis dahin mehr als eine Million Menschen, größtenteils Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma, aus ganz Europa ermordet hatten. Der Gedenktag erinnert an die Millionen Menschen, die von den Nationalsozialisten umgebracht wurden, und ist ein eindringlicher Aufruf, die Vergangenheit nicht zu vergessen. In den Vernichtungslagern ermordeten die Nationalsozialisten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, homosexuelle Menschen, politische Gefangene, Menschen mit Behinderung und kranke Menschen. Auch Menschen aus dem Landkreis Biberach wurden verfolgt und ermordet.
„Der Holocaust-Gedenktag soll das Bewusstsein für Toleranz, Respekt und den Schutz der Menschenrechte schärfen. ‚Gemeinsam gegen das Vergessen‘ ist nicht nur ein Slogan, sondern gerade für uns eine stete Mahnung, gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Diskriminierung einzutreten“, so der Landrat weiter.