Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, rufen Sie bitte vorher an: 07351/ 80 21 745. Nach einer Beratung, erhaltet Sie alle erforderlichen Unterlagen zugeschickt.

Hinweis: Bitte Belege, Rechnungen und Quittungen aufbewahren. Nach Durchführung des Projekts muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Alle benötigten Unterlagen dazu erhalten Sie von uns. Bitte alle Unterlagen ausschließlich digital schicken.

Aktionsfonds

Antragsberechtigt sind (Förder-)Vereine, kirchliche Träger, Verbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Bildungsträger, Kirchengemeinden, etc.

Zuwendungsfähige AusgabenCheckliste für Antragsstellung

Jugendfonds

Antragsberechtigt sind Jugendliche zwischen 14-27 Jahren aus dem Landkreis Biberach.

Allgemein

Geschäftsordnung des BündnissesFörderrichtlinie Demokratie lebenGrundsaetze der Foerderung